
...dann sollten Sie bald eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur in einem der vom Müttergenesungswerk anerkannten Häuser beantragen.
Eine Mutter-Kind-Kur bedeutet Abstand von den Dingen, die Sie belasten, Zeit für sich selbst und das Kind.
Die Mutter-Kind-Kur ist kein Urlaub, sondern die Möglichkeit zur aktiven Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation.
Grundsätzlich alle Frauen, die Kinder erziehen oder erzogen haben und deren Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme attestiert.
Nach vorheriger Vereinbarung erhalten Sie bei uns einen Gesprächs- und Beratungstermin. Die Kurberaterin kennt viele unserer Häuser und besitzt Unterlagen über die jeweiligen allgemeinen und speziellen Kurangebote für Frauen.
um nur einige wenige spezielle Angebote zu nennen.
Gemeinsam füllen Sie den Kurantrag aus und erhalten die notwendigen ärztlichen Atteste die von Ihrem Arzt auszufüllen sind.
Die Antragstellung erfolgt durch die Kurberaterin bei Ihrer Krankenkasse. Bei berufstätigen Frauen darf der Arbeitgeber keine Urlaubstage hierfür anrechnen.
Zur Terminvereinbarung und einer individuellen Beratung steht Ihnen unsere Kurberaterin Frau Elvira Hansmann montags bis donnerstags in der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Elvira Hansmann
Moltkestraße 3
79761 Waldshut-Tiengen
Telefone 0 77 51 – 91 12 -0
E-Mail post@awo-waldshut.de

Moltkestraße 3
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon 0 77 51 – 91 12 -0
E-Mail post@awo-waldshut.de
Zur Terminvereinbarung und einer individuellen Beratung steht Ihnen unsere Kurberaterin Elvira Hansmann montags bis donnerstags in der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.